Laut Lehrplan der
CIC führt das versäumen einer
Fortbildung zum Verlust des aktiven Status als Guide oder Assistent. Der Titel kann nur durch ein erneutes Ablegen der entsprechenden Abschlussprüfung wiedererlangt werden.
In Ausnahmefällen kann die Gültigkeitsdauer des Titels auf die nächstmögliche
Fortbildung verlängert werden (z. B. bei Krankheit oder langer Aufenthalt im Ausland etc.). In jedem Fall ist eine Absprache mit dem Präsidium nötig, um die Entschuldigung bestätigen zu lassen !
Bei Doppelmitgliedschaften (z. B.
CIC und Bergführerverband) können Fortbildungen im Wechsel besucht werden. Dies muss im Vorfeld aber unbedingt mit dem Präsidium abgesprochen werden. Beim Besuch der
Fortbildung des Partnerverbandes ist das Einreichen eines Kurzberichtes erforderlich, damit sich die
CIC-Kursleitung ein Bild von dieser
Fortbildung machen kann.
Sollte keine Absprache mit dem Präsidium erfolgt sein, wird die
Fortbildung beim Partnerverband zwar anerkannt, aber nur mit einer Laufzeit von 1 Jahr versehen. Danach ist der Besuch einer
CIC-
Fortbildung verpflichtend.